Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen der pro.f.i.t. Maik Hentschel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von der pro.f.i.t. Maik Hentschel („pro.f.i.t.„) geleistet werden. Auftrag, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, das Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

 

§ 1 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

  1. pro.f.i.t. erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere Analysen, Schulungen, sowie Interim-Management bis hin zu komplexen Betrachtungen über Gesamtprozesse. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
  2. pro.f.i.t. führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
  3. pro.f.i.t. erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.
  4. pro.f.i.t. ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt pro.f.i.t. dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den pro.f.i.t. mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt
  5. Werkvertragliche Leistungen sind von pro.f.i.t. nicht geschuldet, sondern maßgeblich ist der Wert der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.

 

§ 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

  1. Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit pro.f.i.t. abstimmen und pro.f.i.t. bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass pro.f.i.t. in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
  2. Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen (wie z.B. Datenschnittstellen / Daten-Format) und/oder -apps ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von pro.f.i.t. empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von pro.f.i.t. geschuldet ist; insoweit bleibt pro.f.i.t. für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch pro.f.i.t. befanden.
  3. Der Kunde wird pro.f.i.t. bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch pro.f.i.t. erforderlich ist.
  4. Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.
  5. In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
  6. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von pro.f.i.t. einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird pro.f.i.t. von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die pro.f.i.t. infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

 

§ 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

  1. Soweit pro.f.i.t. ihre Leistungen über Subdienstleister erbringt, wird sie dem Kunden ihre Dienstleistungsergebnisse in der Regel im Ganzen oder in Teilen als sog. Gesamtpaket bereitstellen. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.
  2. In allen anderen Fällen räumt pro.f.i.t. dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

 

§ 4 – Vergütung

  1. Die von pro.f.i.t. erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der pro.f.i.t.-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche pro.f.i.t. im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden, werden dem Kunden weiterberechnet.
  2. Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis zum Stundensatz oder zum Tagessatz. Ein Tagessatz umfasst 8, max.10 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von pro.f.i.t. genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
  4. Die von pro.f.i.t. erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
  5. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von pro.f.i.t. schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von pro.f.i.t. schriftlich anerkannt.

 

§ 5 – Zahlungsfristen/Verzug

  1. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von pro.f.i.t., insbesondere ist auch eine elektronische Rechnungsstellung zulässig.
  2. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist pro.f.i.t. berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  4. Im Falle des Verzugs des Kunden ist pro.f.i.t. zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird pro.f.i.t. während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

 

§ 6 – Qualitative Leistungsstörung

  1. Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat pro.f.i.t. dies zu vertreten, ist pro.f.i.t. verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber pro.f.i.t. erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
  2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von pro.f.i.t. zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat pro.f.i.t. Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

 

§ 7 – Haftung

  1. Eine Haftung von pro.f.i.t. für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
  3. Bei Verlust von Daten haftet pro.f.i.t. nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

 

§ 8 – Datenschutz

  1. pro.f.i.t. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
  2. pro.f.i.t. ggf. ihre Mitarbeiter und Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  3. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die pro.f.i.t., Maik Hentschel, Dorfstr.61 in 07646 Bobeck/Thüringen.
  4. Soweit pro.f.i.t im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an pro.f.i.t. weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch einen Subdienstleister abdeckt.

 

§ 9 – Geheimhaltung

  1. pro.f.i.t. verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. pro.f.i.t. und Kunden verpflichten sich gegenseitig, bereits während vorvertraglichen Aktivitäten (Angebotsphase und Vertragsverhandlungen) in einer Geheimhaltungsvereinbarung auf Gegenseitigkeit, dass bereits vor Abschluss eines Vertrages Besprechungen in der erforderlichen Offenheit geführt werden können. Dabei kann es erforderlich sein, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen zugänglich gemacht werden.
  3. pro.f.i.t. ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. pro.f.i.t. hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

 

§ 10 – Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
  2. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag
  3. nichts anderes vereinbart ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der pro.f.i.t., derzeit Bobeck-Thüringen. pro.f.i.t. bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 23. März 2022